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InsolvenzInkasso im Insolvenzverfahren des SchuldnersDer säumige Kunde hat Insolvenz beantragt, was ist zu tun? Viele Gläubiger denken, dass mit dem Antrag auf Insolvenz des Schuldners nichts mehr zu machen sei. Dies ist jedoch nicht richtig. Durch unsere fundierten und umfassenden Kenntnisse des Insolvenzrechts sind wir in der Lage, die größtmögliche Forderungshöhe aus der Masse zu realisieren. Durch die gezielte Verwertung bereits vorher erstellter Sicherheiten, wie zum Beispiel Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsabtretungen kann eine vorzugsweise Befriedigung der Mandanten aus der Masse erreicht werden, ohne dass diese auf die oft geringe Quote von 5 - 10 % verwiesen werden. Unsere praktische Erfahrung mit der Durchführung komplexer Insolvenzverfahren ermöglicht es, dass wir für unsere Mandanten "zuerst am Ball sind" und ein Maximum herausholen. Die profunden Kenntnisse des Insolvenzverfahrens ermöglichen nicht nur die vorzugsweise Befriedigung der Mandanten sondern auch die rechtlich korrekte Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle, die zur Feststellung und somit zur Durchsetzung unbedingt erforderlich ist. Zur Übersicht haben wir für Sie den Verlauf eines Insolvenzverfahrens skizziert |
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Hencinski | Jung | Thome & Partner | Christophstr. 50-52 | 50670 Köln | Fon (0221) 788 744 70
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