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Forderungseinzug

Für das Jahr 2003 waren 44.000 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Tendenz ist immer noch steigend. Dies bedeutet eine Steigerung von 13 % im Vergleich zu 2002. Mit der Zahl der Firmenpleiten steigt auch der Bedarf an professioneller Insolvenzberatung. Die Zahlungsmoral der Geschäftspartner lässt insgesamt zu wünschen übrig. Immer mehr Unternehmen werden mit verschleppten oder ausfallenden Zahlungen konfrontiert.

Gerade in Zeiten der Rezession versuchen finanzschwache Kunden, durch Verschleppen der Zahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Forderungsausfälle bedrohen die Existenz der Unternehmen. Die beste Arbeit ist "umsonst", wenn sie nicht vertragsgerecht und fristgemäß entlohnt wird. Besonders mittelständische Unternehmen sind kaum in der Lage, säumige Zahlungen zu kompensieren. Daher sind Zahlungsverzögerungen und -ausfälle die Ursache für zahlreiche Insolvenzen.

Wer sein Inkasso selbst betreibt, übernimmt eine Tätigkeit, die er nicht bezahlt bekommt. Aufgrund des gesetzlichen Verbotes zur Erstattung der eigenen Aufwendungen erhält er den Aufwand für Personal- und Sachkosten von niemandem ersetzt. Bis zur Beitreibung der Forderung müssen erhebliche Mühen und Kosten aufgewandt werden, die gratis zu erbringen sind. Die betriebswirtschaftliche Unsinnigkeit eines solchen Vorgehens liegt auf der Hand.

Schon aus diesem Grunde ist Outsourcing angesagt. Wenn Sie diese Tätigkeit auf uns übertragen, können wir als Anwälte Ihre und unsere Kosten aus dem Rechtsgrund des Verzuges bei dem Schuldner vollständig generieren.

Inkasso durch den Anwalt ist professionelles Inkasso in einer Hand - von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung der Forderung. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe mit einer straff organisierten Buchhaltung und Vollstreckungsabteilung ab. Gleichwohl bleiben Sie zu jeder Zeit Herr des Verfahren und entscheiden über die Durchführung weiterer Schritte.

Erfolgreiches Inkasso erfordert neben guten verfahrensrechtlichen Kenntnissen vor allem auch Beharrlichkeit und psychologisches Einfühlungsvermögen, um den oftmals unwilligen Schuldner endlich zur Zahlung zu veranlassen. Aus unserer langjährigen Inkassopraxis auch über nationale Grenzen hinweg haben wir diese Fähigkeiten erworben.

"Erfahrene" Schuldner kennen das Inkasso-Procedere und stellen sich darauf ein. Eine Mahnung durch den Anwalt wird von ihnen aber durchaus ernst genommen, denn sie müssen nach Ablauf der ihnen vom Anwalt gesetzten Frist ohne Weiteres mit einer für sie letztlich teueren Klage (und anderen unangenehmen Maßnahmen) rechnen. Weiteres "Zeitschinden" erscheint ihnen dann oftmals zwecklos.

Beitreibung ist gut - Vorsorge ist jedoch besser!

Kennen Sie diese Situation? Da wurde eine ordentliche Arbeit abgeliefert und dann zahlt der Schuldner nicht. Im Prozeß kommen dann irgendwelche "Formalitäten" zur Sprache. Deren Nichtbeachtung gewähren dem zahlungsunwilligen Kunden erfolgversprechende Verteidigungsmöglichkeiten. Oft muß dann ein nachteiliger Vergleich abgeschlossen werden, um einen Prozeßverlust zu vermeiden.

Geld verloren - und das nur wegen irgendwelcher "Formalitäten". Vor allem "auf dem Bau" erlebt man es oft, dass gerissene "Geschäftsfreunde" Handwerker gnadenlos ausnutzen und diese um den verdienten Werklohn prellen. Aber nicht nur dort!

Der Gesetzgeber hat zwar in letzter Zeit einiges getan, um in diesem Bereich die Situation der Handwerker und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Aber das hilft wenig, wenn diese ihre Möglichkeiten nicht kennen und konsequent nutzen.

Es hilft somit nur eine professionelle Vorsorge. Zum Inkasso kommt daher die anwaltliche Beratung im Bereich des Debitorenmanagements, z.B.:

Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Beratung bezüglich der Dokumentation wesentlicher Vorgänge und Erklärungen, z.B.:

  • Vertragsschluss
  • Verzögerung und Erschwerung
  • Lieferung
  • Abnahme
  • Gläubigerverzug

Beratung über Möglichkeiten der Besicherung von Forderungen, z.B.durch:

  • Akkreditiv
  • Bürgschaft
  • Eigentumsvorbehalt
  • Pfandrecht
  • Sicherungshypothek
  • Treuhand
  • Vorschüsse
  • Zession

Sie sehen, dass wir bereits hier mit unserer Dienstleistung Contract Management eine Große Anzahl von ausgefallenen Forderungen sichern und für eine erfolgreiche Beitreibung vorbereiten können.

Und die Kosten?

Im Erfolgsfalle muss der Schuldner zahlen. Und wenn dort nichts zu holen ist?

Normalerweise ist es unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (ein Parlamentsgesetz) vorsieht. Sinnvollerweise hat der Gesetzgeber aber gerade im Bereich anwaltlicher Inkasso-Dienstleistungen eine Ausnahme vorgesehen. Hier sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren Verhandlungssache - darüber kann vorher geredet werden.

Gerade im Bereich des Inkassos können also Rechtsanwälte ihre qualifizierten Dienstleistungen zum Nutzen der mittelständischen Wirtschaft zu hoch interessanten Konditionen anbieten. Auch hier kann also durchaus auf der Grundlage eines bestehenden Beratervertrages zu günstigen Konditionen unsere Leistung angeboten werden.

In dem meisten Fällen jedoch werden die Kosten von den Schuldnern gezahlt.

Inkasso im Insolvenzverfahren

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